AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der

Balmung Medical Handel GmbH

Sportplatzweg 15, A-6336 Langkampfen
Österreich

T +43 5332 25 400
office@balmung-medical.com
www.balmung-medical.com

UID: ATU61917206
FN: 251068v (LG Innsbruck) 2

 

1  Geltungsbereich

1.1  Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen ('AGB') gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen, Angebote und rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit unseren Verkäufen, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB Bezug genommen wird.

1.2  Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.3  Der Kunde erklärt sich durch die Übermittlung einer Bestellung mit den gegenständlichen AGB einverstanden.

1.4  Der Kunde gibt mit der Abnahme der Lieferung nochmals seine Zustimmung zu der Geltung dieser AGB.

1.5 S ollten unsere AGB dann immer noch nicht gültig vereinbart sein, so werden diese gültig vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme der Lieferung diesen AGB widerspricht.

1.6  Für Themenbereiche, die hier nicht explizit geregelt wurden, gilt dispositives Recht.

 

2  Vertragsschluss

2.2  Unsere Angebote sind unverbindlich. Annahmeerklärungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung (siehe Punkt 7) der bestellten Ware durch uns als geschlossen.

2.3  Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen AGB oder von unseren Listenpreisen zu unserem Nachteil abweichen. Solche uns benachteiligende Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.4  Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2.5  Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht.

 

3  Preise

3.1  Alle Preise verstehen sich – sofern in den Einzelvereinbarungen keine andere Währung angeführt ist - in Euro und exkl Umsatzsteuer und exkl Kosten für Transport, Verpackung, Aufstellung, Versicherungsspesen, Zölle, Steuern, Gebühren, Abgaben und sonstiger (Neben-)Kosten.

 

4  Preisanpassung

4.1  Wir sind im Falle einer Änderung unserer Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten (wie insb durch Änderung von Lohnkosten, Sozialabgaben, Materialkosten, Energiekosten, Wechselkursen, Zolländerung, etc) berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Kunde noch keine Zahlung geleistet hat.

 

5  Zahlung

5.1  Unsere Rechnungen sind – sofern in den Einzelvereinbarungen keine andere Fälligkeit vereinbart wurde - Zug-um-Zug gegen Lieferung der Ware (gem Punkt 7) zur Zahlung fällig.

5.2  Der Abzug eines Skontos ist nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Unrechtmäßig abgezogene Skonti werden nachverrechnet.

5.3  Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

 

6  Zahlungsverzug

6.1  Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6.2  Wenn wir auf die Vertragserfüllung bestehen, sind wir berechtigt

6.2.1  Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % pa über dem Basiszinssatz zu begehren, auch wenn der Kunde für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich ist. Zusätzlich sind wir berechtigt, mit Eintritt des Zahlungsverzugs Zinseszinsen in gleicher Höhe zu verlangen. Unser Recht auf Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt;

6.2.2  offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge nach Setzung einer 12-tägigen Frist fällig zu stellen;

6.2.3  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder künftige Lieferungen und Leistungen solange zurückhalten bis die Forderung beglichen ist sowie

6.2.4  die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt (siehe Punkt 10) gelieferten Ware zur Sicherstellung zu verlangen

6.3  Weiters sind wir in jedem Fall berechtigt, Mahn - und Inkassospesen gem § 458 UGB zu verlangen.

 

7 Lieferungund Gefahrtragung

7.1  Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (gem Incoterms 2020) in Sportplatzweg 15, 6336 Langkampfen, Österreich.

7.2  Die Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

7.3  Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferung das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen (wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile), nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden oder die Zurückbehaltung aufgrund Zahlungsverzugs des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

7.4  Wir sind erst dann zur Lieferung verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist.

7.5  Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware ab Werk (gem Punkt 1) bereitgestellt wurde.

7.6  Verzögert sich die Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr ab dem Datum des Zugangs der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

7.7  Ein Versand der Ware erfolgt unversichert.

 

8  Lieferverzug

8.1  Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur nach Setzung einer 4-wöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

 

9  Annahmeverzug

9.1  Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

9.2  Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern. Als Lagergebühr stellen wir 0,1 % des Rechnungsbetrags (exkl USt) pro angefangenem Kalendertag in Rechnung. Wir sind auch berechtigt, die Ware bei einem Dritten zu lagern, die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen.

9.3  Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

9.4  Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des Kunden zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

 

10  Eigentumsvorbehalt

10.1  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreise (inkl aller Kosten, Spesen, Gebühren, etc) unser Eigentum ('Vorbehaltsware').

10.2  Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insb Verpfändungen sind ihm nicht gestattet.Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde muss uns von einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich verständigen und derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum widersprechen.

10.3  Der Kunde tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware an Drittkäufer zustehenden Forderungen an uns ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Drittkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

10.4  Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Vorbehaltsware zurücknehmen, sind wir berechtigt, dem Kunden angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

10.5  Die Vorbehaltsware ist ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken zu versichern. Der Kunde tritt alle Ansprüche gegen Versicherungen aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.

10.6  Im Fall der Verarbeitung, Vereinigung und Ausbesserungder Vorbehaltsware mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen mitverwendeten Gegenständen bezogen auf den Zeitpunkt der Verarbeitung, Vereinigung und Ausbesserung. Für die durch Verarbeitung, Vereinigung und Ausbesserung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

10.7  Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor, wurde über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen, sind wir berechtigt, sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen; entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt, soweit nicht anderweitig erklärt, keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

 

11  Gewährleistung

11.1  Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche von Kunden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Verbesserung oder Preisminderung. Die Wandlung ist ausgeschlossen.

11.2  Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 5 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

11.3  Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Lieferung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die §§ 924 und 933 ABGB finden keine Anwendung.

11.4  Geringfügige Änderungen und Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen sind keine Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

11.5  Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund mangelhafter Ware können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

 

12  Schadenersatz

12.1  Wir haften nur für den Ersatz von Schäden, die wir krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Die Haftung ist zudem auf die Kosten der Schadensbehebung begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

12.2  Der Kunde hat das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

12.3  Schadenersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die absolute Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt zehn Jahre ab Lieferung (siehe Punkt 7).

 

13  Produkthaftung

13.1. Regressforderungen aufgrund des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest krass grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.

 

14  Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund

14.1  Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen mittels schriftlicher Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Wenn der Kunde irgendeine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und es verabsäumt, den entstandenen Missstand innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben;
  • Wenn der Kunde an der Nichterfüllung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt für voraussichtlich mindestens 14 Kalendertage gehindert ist;
  • Wenn der Kunde Verschwiegenheitspflichten verletzt oder
  • Wenn der Kunde einen von uns nicht genehmigten Subauftragnehmer beauftragt.

14.2  Sofern wir die vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund erklären, so verliert der Kunde jeden Anspruch auf Übergabe der Ware, soweit er nicht bereits für die Ware bezahlt hat. Der Kunde hat uns hinsichtlich allfälliger Mehrkosten schad- und klaglos zu halten.

 

15  Vertragsstrafe

15.1  Tritt der Kunde unberechtigt von einem Vertrag zurück und stimmen wir der Vertragsaufhebung zu, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags (exkl USt) zu begehren. Unser Recht auf Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

16  Rücksendungen

16.1  Rücksendungen (inkl Sendungen von Leergut, etc) durch den Kunden dürfen ausschließlich in Absprache mit uns durchgeführt werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die rückgesendete Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrags (exkl USt) pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

16.2  Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

 

17  Verschwiegenheitspflicht

17.1  Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen, die von uns an den Kunden übergeben werden oder dem Kunden bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Daten, Informationen und Unterlagen ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.

17.2  Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

18  Rechtswahl

18.1  Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

19  Gerichtsstand

19.1  Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für 6336 Langkampfen vereinbart.

 

20  Sonstiges

20.1  Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

20.2  Der Kunde versichert die strikte Einhaltung aller anwendbaren Exportkontrollbestimmungen und Handelsbeschränkungen, die den Verkauf, Wiederverkauf und die Lieferung unserer Waren ins Ausland betreffen. Unsere Verpflichtung zur Lieferung der Waren ist gegebenenfalls vom Erhalt gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungen der zuständigen Behörden abhängig.

20.3  Der Kunde erhält keine Werknutzungs- oder Verwertungsrechte an Plänen, Skizzen, Mustern, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und dergleichen.

20.4  An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Unterschriftlichkeit).

20.5  Die Vertragssprache ist Deutsch, sodass bei Unterschieden zwischen der deutschen und englischen Fassung der AGB stets die deutsche Fassung gilt.

20.6  Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit als möglich und rechtlich zulässig, entspricht.

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen - Deutschland

der

Balmung Medical Handel Deutschland GmbH

Landsberger Straße 302
80687 München

+49(0)89/54998340
office@balmung-medical.com
www.balmung-medical.com

UID: DE277998376
HRB 192695 (Amtsgericht München)

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen ('AGB') gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen, Angebote und rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit unseren Verkäufen, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB Bezug genommen wird.

1.2 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.3 Der Kunde erklärt sich durch die Übermittlung einer Bestellung mit den gegenständlichen AGB einverstanden.

1.4 Der Kunde gibt mit der Abnahme der Lieferung nochmals seine Zustimmung zu der Geltung dieser AGB.

1.5 Sollten unsere AGB dann immer noch nicht gültig vereinbart sein, so werden diese gültig vereinbart, sofern der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme der Lieferung diesen AGB widerspricht.

1.6 Für Themenbereiche, die hier nicht explizit geregelt wurden, gilt dispositives Recht.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Annahmeerklärungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung (siehe Punkt 7) der bestellten Ware durch uns als geschlossen.

2.2 Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen AGB oder von unseren Listenpreisen zu unserem Nachteil abweichen. Solche uns benachteiligende Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2.4 Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht.

 

3 Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich – sofern in den Einzelvereinbarungen keine andere Währung angeführt ist - in Euro und exkl Umsatzsteuer und exkl Kosten für Transport, Verpackung, Aufstellung, Versicherungsspesen, Zölle, Steuern, Gebühren, Abgaben und sonstiger (Neben-). Kosten.

 

4 Preisanpassung

4.1 Wir sind im Falle einer Änderung unserer Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten (wie insb durch Änderung von Lohnkosten, Sozialabgaben, Materialkosten, Energiekosten, Wechselkursen, Zolländerung, etc) berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Kunde noch keine Zahlung geleistet hat.

 

5 Zahlung

5.1 Unsere Rechnungen sind – sofern in den Einzelvereinbarungen keine andere Fälligkeit vereinbart wurde - Zug-um-Zug gegen Lieferung der Ware (gem Punkt 7) zur Zahlung fällig.

5.2 Der Abzug eines Skontos ist nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Unrechtmäßig abgezogene Skonti werden nachverrechnet.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

 

6 Zahlungsverzug

6.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6.2 Wenn wir auf die Vertragserfüllung bestehen, sind wir berechtigt

6.2.1 Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % pa über dem Basiszinssatz zu begehren, auch wenn der Kunde für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich ist. Zusätzlich sind wir berechtigt, mit Eintritt des Zahlungsverzugs Zinseszinsen in gleicher Höhe zu verlangen. Unser Recht auf Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt;

6.2.2 offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge nach Setzung einer 12-tägigen Frist fällig zu stellen;

6.2.3 Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder künftige Lieferungen und Leistungen solange zurückhalten bis die Forderung beglichen ist sowie

6.2.4 die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt (siehe Punkt 10) gelieferten Ware zur Sicherstellung zu verlangen

6.3 Weiters sind wir in jedem Fall berechtigt, Mahn - und Inkassospesen zu verlangen.

 

7 Lieferung und Gefahrtragung

7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (gem Incoterms 2020) in TST Lager GmbH, Medipark 2, 83088 Kiefersfelden, Deutschland.

7.2 Die Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

7.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferung das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen (wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile), nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden oder die Zurückbehaltung aufgrund Zahlungsverzugs des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

7.4 Wir sind erst dann zur Lieferung verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist.

7.5 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware ab Werk (gem Punkt 7.1) bereitgestellt wurde.

7.6 Verzögert sich die Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr ab dem Datum des Zugangs der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

7.7 Ein Versand der Ware erfolgt unversichert.

 

8 Lieferverzug

8.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur nach Setzung einer 4-wöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

 

9 Annahmeverzug

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

9.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern. Als Lagergebühr stellen wir 0,1 % des Rechnungsbetrags (exkl USt) pro angefangenem Kalendertag in Rechnung. Wir sind auch berechtigt, die Ware bei einem Dritten zu lagern, die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen.

9.3 Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

9.4 Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des Kunden zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

 

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreise (inkl aller Kosten, Spesen, Gebühren, etc) unser Eigentum ('Vorbehaltsware').

10.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insb Verpfändungen sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde muss uns von einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich verständigen und derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum widersprechen.

10.3 Der Kunde tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware an Drittkäufer zustehenden Forderungen an uns ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Drittkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.

10.4 Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Vorbehaltsware zurücknehmen, sind wir berechtigt, dem Kunden angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

10.5 Die Vorbehaltsware ist ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken zu versichern. Der Kunde tritt alle Ansprüche gegen Versicherungen aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.

10.6 Im Fall der Verarbeitung, Vereinigung und Ausbesserung der Vorbehaltsware mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen mitverwendeten Gegenständen bezogen auf den Zeitpunkt der Verarbeitung, Vereinigung und Ausbesserung. Für die durch Verarbeitung, Vereinigung und Ausbesserung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

10.7 Kommt der Auftragnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor, wurde über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen, sind wir berechtigt, sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen; entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftragnehmers. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt, soweit nicht anderweitig erklärt, keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

 

11 Gewährleistung

11.1 Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche von Kunden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Verbesserung oder Preisminderung. Die Wandlung ist ausgeschlossen.

11.2 Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 5 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Lieferung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die §§ 924 und 933 ABGB finden keine Anwendung.

11.4 Geringfügige Änderungen und Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen sind keine Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

11.5 Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund mangelhafter Ware können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

 

12 Schadenersatz

12.1 Wir haften nur für den Ersatz von Schäden, die wir krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Die Haftung ist zudem auf die Kosten der Schadensbehebung begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

12.2 Der Kunde hat das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

12.3 Schadenersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die absolute Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt zehn Jahre ab Lieferung (siehe Punkt 7).

 

13 Produkthaftung

13.1 Regressforderungen aufgrund des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest krass grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.

 

14 Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund

14.1 Wir sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen mittels schriftlicher Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Wenn der Kunde irgendeine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und es verabsäumt, den entstandenen Missstand innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben;
  • Wenn der Kunde an der Nichterfüllung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt für voraussichtlich mindestens 14 Kalendertage gehindert ist;
  • Wenn der Kunde Verschwiegenheitspflichten verletzt oder
  • Wenn der Kunde einen von uns nicht genehmigten Subauftragnehmer beauftragt.

14.2 Sofern wir die vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund erklären, so verliert der Kunde jeden Anspruch auf Übergabe der Ware, soweit er nicht bereits für die Ware bezahlt hat. Der Kunde hat uns hinsichtlich allfälliger Mehrkosten schad- und klaglos zu halten.

 

15 Vertragsstrafe

15.1 Tritt der Kunde unberechtigt von einem Vertrag zurück und stimmen wir der Vertragsaufhebung zu, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags (exkl USt) zu begehren. Unser Recht auf Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

16 Rücksendungen

16.1 Rücksendungen (inkl Sendungen von Leergut, etc) durch den Kunden dürfen ausschließlich in Absprache mit uns durchgeführt werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die rückgesendete Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrags (exkl USt) pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

16.2 Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

 

17 Verschwiegenheitspflicht

17.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen, die von uns an den Kunden übergeben werden oder dem Kunden bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Daten, Informationen und Unterlagen ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.

17.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

18 Rechtswahl

18.1 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

19 Gerichtsstand

19.1 Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für 80687 München vereinbart.

 

20 Sonstiges

20.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

20.2 Der Kunde versichert die strikte Einhaltung aller anwendbaren Exportkontrollbestimmungen und Handelsbeschränkungen, die den Verkauf, Wiederverkauf und die Lieferung unserer Waren ins Ausland betreffen. Unsere Verpflichtung zur Lieferung der Waren ist gegebenenfalls vom Erhalt gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungen der zuständigen Behörden abhängig.

20.3 Der Kunde erhält keine Werknutzungs- oder Verwertungsrechte an Plänen, Skizzen, Mustern, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und dergleichen.

20.4 An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Unterschriftlichkeit).

20.5 Die Vertragssprache ist Deutsch, sodass bei Unterschieden zwischen der deutschen und englischen Fassung der AGB stets die deutsche Fassung gilt.

20.6 Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit als möglich und rechtlich zulässig, entspricht.